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March 19. 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie bei der Lösung eines Problems um Hilfe bitten, das viele Staatsbürger Serbiens und Montenegros betrifft, die zur Zeit im Ausland leben.

In den Jahren 1991 und 1992 haben am Anfang der Kriege im Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens etwa 500.000 zum größten Teil junge und gut ausgebildete Menschen ihr Land verlassen. Die aktuellen Schätzungen des Ministeriums für Auswanderer (Ministarstvo za dijasporu) gehen davon aus, dass von insgesamt 12 Millionen Serben 4 Millionen außerhalb des ehemaligen Jugoslawiens leben.

Junge Männer, die sich während der Kriege von 1991 bis 1999 im Ausland befanden und nicht zur jugoslawischen Volksarmee gegangen sind, sind jetzt unerwünschte Staatsbürger von Serbien und Montenegro. Die Gründe für diese unannehmbare Situation möchten wir in diesem Brief versuchen zu erklären.

Nach dem Gesetzt des ehemaligen Jugoslawiens mussten sich ausreisewillige Wehrpflichtige beim Befehlshaber des Generalstabs der jugoslawischen Armee eine Erlaubnis einholen. Im Chaos das zu dieser Zeit geherrscht hat, war es sehr schwer bis unmöglich, eine derartige Erlaubnis zu bekommen. Viele Wehrpflichtige hatten keine andere Wahl, als Jugoslawien ohne Zustimmung der Armee zu verlassen.

Im Laufe der Nato Bombardierung im Jahre 1999, hat das Regime von Milosevic das Höchstalter für die Einberufung von 27 auf 35 Jahre erhöht, um sicher zu gehen, dass niemand den Militärdienst umgehen kann. Das bedeutet, dass Männer, die in den frühen Jahren des Krieges ausgewandert sind, nicht ins Land zurückkehren können, ohne verhaftet und zum Wehrdienst oder ins Gefängnis geschickt zu werden.

Unter dem Vertrag von Dayton 1995 und dem Vertrag von Kumanovo 1999 begnadigte das Parlament der damaligen BR Jugoslawien diejenigen Männer, die den Kriegsdienst verweigert hatten. Für diejenigen Wehrpflichtigen, die gar keinen Wehrdienst geleistet haben, blieb die Verpflichtung zum Ableisten des Präsenzdienstes aber.

Junge Leute die während der Kriege von 1991 bis 1999 ausgewandert sind, um zu studieren oder zu arbeiten, haben in den meisten Fällen Familien gegründet und Existenzen aufgebaut. Würden diese zum Militärdienst gehen, hätte das schwerwiegende Folgen für ihre Familien und Arbeitgeber. In vielen Fällen bestehen auch Verpflichtungen gegenüber Banken. Für fast ein Jahr würde bei den meisten Jungfamilien der komplette Verdienst entfallen.

Mit Artikel 305 soll des Armeegesetz von Serbien und Montenegro Staatsbürgern mit doppelter Staatsbürgerschaft eine bessere Behandlungen zusichern. In der Realität ist das aber nicht der Fall. In den meisten Fällen werden die Ansuchen aufgrund doppelter Staatsbürgerschaft seitens des Generalstabs von SCG abgelehnt. Auch die Entlassung aus dem Staatenverband SCG ist nicht möglich, so lange der Status bezüglich des Militärdienstes nicht geklärt ist. Diese Leute befinden sich somit in einer Situation, aus der es keinen Ausweg gibt.

Ende des Jahres 2004 hat der aktuelle Verteidigungsminister, Herr Prvoslav Davinic, eine Lösung für die Wehrpflichtigen, die im Ausland leben, angekündigt. Seinen Worten nach darf es keine Verhaftungen von Wehrpflichtigen bei der Einreise nach Serbien geben. Des Weiteren hat Herr Davinic eine Lösung angekündigt, die diesen Zustand endgültig klären wird. Die Wehrpflichtigen müssten sich nur in den diplomatischen Vertretungen der Länder, in denen sie leben, melden und dort einen Antrag auf Aufschub des Wehrdienstes stellen. Dem Antrag ist eine Bestätigung oder ein Dokument beizulegen in dem ein Grund aufgeführt wird, warum man sich im Ausland aufhält (Arbeitsbestätigung, Schulung, Studium, Kredit..). Des Weiteren ist angekündigt worden, dass man mit Vollendung des 35sten Lebensjahres automatisch in den Reservistenstatus übernommen wird und den Militärdienst nicht ableisten muss.

Diese Lösung, die in vielen Medien und sogar auf der offiziellen Webseite des Verteidigungsministeriums veröffentlicht wurde, hat sehr positive Reaktionen bei den im Ausland lebenden Serben hervorgerufen, und es hat Hoffnungen bei vielen geweckt, die schon 13 oder 14 Jahre nicht mehr ihr Land besuchen konnten.

Leider kam sehr schnell die Nachricht, dass zwei serbische Staatsbürger beim Grenzübertritt von Ungarn nach Serbien verhaftet wurden. Die Pässe wurden konfisziert, und eine Kaution von EUR 3000,- wurde gestellt.

Nach diesem Vorfall kamen auch Nachrichten, dass praktisch alle Anträge für den Aufschub des Militärdienstes, die über die diplomatischen Vertretungen eingereicht worden sind, abgelehnt wurden. Dies widerspricht den Aussagen von Herrn Davinic, der versichert hat, dass die Anträge positiv beantwortet würden, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Für den Antrag musste man etwa EUR 50,- zahlen und für die Antwort auf den Antrag, egal ob positiv oder negativ, nochmals etwa EUR 50,-.

Als eine Gruppe Auslandsserben haben wir Herrn Davinic einen Brief geschickt, aber die Antwort kam nur über die Medien. Diese Antwort kann man auf ein paar Worte zusammenfassen: "NIEMAND HAT EUCH ETWAS VERSPROCHEN". Die Militärverwaltung hat die Verhaftungen an den Grenzen fortgesetzt, die Anträge auf Aufschub des Militärdienstes wurden, obwohl sie nach der vom Verteidigungsministerium vorgeschriebenen Prozedur eingereicht wurden, ohne Begründung abgelehnt.

Wir wenden uns an Sie um Hilfe, weil wir der Meinung sind, das die momentane Situation nicht akzeptabel ist. In Serbien und Montenegro gibt es keine Instanz mehr, die uns helfen kann oder will. Wir bitten Sie bei der Findung einer Lösung unseres Problems um Hilfe. Des Weiteren bitten wir Sie, bei der nächsten Gelegenheit bei einem Treffen mit den politischen Vertretern unseres Landes Serbien und Montenegro dieses Thema anzusprechen.

Wir sind der Meinung, dass jeder das Recht haben sollte, seine Angehörigen und Freunde zu besuchen, und dass es höchste Zeit ist, unser Problem zu lösen.

In der Hoffnung das Sie uns beim Finden einer Lösung für unser Problem helfen,

verbleibt mit freundlichen Grüßen
eine Gruppe von Auslandsserben.

Die Gruppe unterhält die Seite www.dijaspora-vojna-obaveza.info und hat Mitglieder in Österreich, Kanada, Zypern, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Ungarn, Italien, Slowenien, Spanien, Schweiz, Schweden, Großbritannien, Vereinigten Staaten von Amerika und Venezuela.

 

 

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