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March 19. 2005
Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie bei der Lösung eines Problems um Hilfe bitten, das
viele Staatsbürger Serbiens und Montenegros betrifft, die zur Zeit im
Ausland leben.
In den Jahren 1991 und 1992 haben am Anfang der Kriege im Gebiet des
ehemaligen Jugoslawiens etwa 500.000 zum größten Teil junge und gut
ausgebildete Menschen ihr Land verlassen. Die aktuellen Schätzungen
des Ministeriums für Auswanderer (Ministarstvo za dijasporu) gehen
davon aus, dass von insgesamt 12 Millionen Serben 4 Millionen
außerhalb des ehemaligen Jugoslawiens leben.
Junge Männer, die sich während der Kriege von 1991 bis 1999 im Ausland
befanden und nicht zur jugoslawischen Volksarmee gegangen sind, sind
jetzt unerwünschte Staatsbürger von Serbien und Montenegro. Die Gründe
für diese unannehmbare Situation möchten wir in diesem Brief versuchen
zu erklären.
Nach dem Gesetzt des ehemaligen Jugoslawiens mussten sich
ausreisewillige Wehrpflichtige beim Befehlshaber des Generalstabs der
jugoslawischen Armee eine Erlaubnis einholen. Im Chaos das zu dieser
Zeit geherrscht hat, war es sehr schwer bis unmöglich, eine derartige
Erlaubnis zu bekommen. Viele Wehrpflichtige hatten keine andere Wahl,
als Jugoslawien ohne Zustimmung der Armee zu verlassen.
Im Laufe der Nato Bombardierung im Jahre 1999, hat das Regime von
Milosevic das Höchstalter für die Einberufung von 27 auf 35 Jahre
erhöht, um sicher zu gehen, dass niemand den Militärdienst umgehen
kann. Das bedeutet, dass Männer, die in den frühen Jahren des Krieges
ausgewandert sind, nicht ins Land zurückkehren können, ohne verhaftet
und zum Wehrdienst oder ins Gefängnis geschickt zu werden.
Unter dem Vertrag von Dayton 1995 und dem Vertrag von Kumanovo 1999
begnadigte das Parlament der damaligen BR Jugoslawien diejenigen
Männer, die den Kriegsdienst verweigert hatten. Für diejenigen
Wehrpflichtigen, die gar keinen Wehrdienst geleistet haben, blieb die
Verpflichtung zum Ableisten des Präsenzdienstes aber.
Junge Leute die während der Kriege von 1991 bis 1999 ausgewandert sind,
um zu studieren oder zu arbeiten, haben in den meisten Fällen Familien
gegründet und Existenzen aufgebaut. Würden diese zum Militärdienst
gehen, hätte das schwerwiegende Folgen für ihre Familien und
Arbeitgeber. In vielen Fällen bestehen auch Verpflichtungen gegenüber
Banken. Für fast ein Jahr würde bei den meisten Jungfamilien der
komplette Verdienst entfallen.
Mit Artikel 305 soll des Armeegesetz von Serbien und Montenegro
Staatsbürgern mit doppelter Staatsbürgerschaft eine bessere
Behandlungen zusichern. In der Realität ist das aber nicht der Fall.
In den meisten Fällen werden die Ansuchen aufgrund doppelter
Staatsbürgerschaft seitens des Generalstabs von SCG abgelehnt. Auch
die Entlassung aus dem Staatenverband SCG ist nicht möglich, so lange
der Status bezüglich des Militärdienstes nicht geklärt ist. Diese
Leute befinden sich somit in einer Situation, aus der es keinen Ausweg
gibt.
Ende des Jahres 2004 hat der aktuelle Verteidigungsminister, Herr
Prvoslav Davinic, eine Lösung für die Wehrpflichtigen, die im Ausland
leben, angekündigt. Seinen Worten nach darf es keine Verhaftungen von
Wehrpflichtigen bei der Einreise nach Serbien geben. Des Weiteren hat
Herr Davinic eine Lösung angekündigt, die diesen Zustand endgültig
klären wird. Die Wehrpflichtigen müssten sich nur in den
diplomatischen Vertretungen der Länder, in denen sie leben, melden und
dort einen Antrag auf Aufschub des Wehrdienstes stellen. Dem Antrag
ist eine Bestätigung oder ein Dokument beizulegen in dem ein Grund
aufgeführt wird, warum man sich im Ausland aufhält (Arbeitsbestätigung,
Schulung, Studium, Kredit..). Des Weiteren ist angekündigt worden,
dass man mit Vollendung des 35sten Lebensjahres automatisch in den
Reservistenstatus übernommen wird und den Militärdienst nicht
ableisten muss.
Diese Lösung, die in vielen Medien und sogar auf der offiziellen
Webseite des Verteidigungsministeriums veröffentlicht wurde, hat sehr
positive Reaktionen bei den im Ausland lebenden Serben hervorgerufen,
und es hat Hoffnungen bei vielen geweckt, die schon 13 oder 14 Jahre
nicht mehr ihr Land besuchen konnten.
Leider kam sehr schnell die Nachricht, dass zwei serbische
Staatsbürger beim Grenzübertritt von Ungarn nach Serbien verhaftet
wurden. Die Pässe wurden konfisziert, und eine Kaution von EUR 3000,-
wurde gestellt.
Nach diesem Vorfall kamen auch Nachrichten, dass praktisch alle
Anträge für den Aufschub des Militärdienstes, die über die
diplomatischen Vertretungen eingereicht worden sind, abgelehnt wurden.
Dies widerspricht den Aussagen von Herrn Davinic, der versichert hat,
dass die Anträge positiv beantwortet würden, wenn die entsprechenden
Bedingungen erfüllt sind. Für den Antrag musste man etwa EUR 50,-
zahlen und für die Antwort auf den Antrag, egal ob positiv oder
negativ, nochmals etwa EUR 50,-.
Als eine Gruppe Auslandsserben haben wir Herrn Davinic einen Brief
geschickt, aber die Antwort kam nur über die Medien. Diese Antwort
kann man auf ein paar Worte zusammenfassen: "NIEMAND HAT EUCH ETWAS
VERSPROCHEN". Die Militärverwaltung hat die Verhaftungen an den
Grenzen fortgesetzt, die Anträge auf Aufschub des Militärdienstes
wurden, obwohl sie nach der vom Verteidigungsministerium
vorgeschriebenen Prozedur eingereicht wurden, ohne Begründung
abgelehnt.
Wir wenden uns an Sie um Hilfe, weil wir der Meinung sind, das die
momentane Situation nicht akzeptabel ist. In Serbien und Montenegro
gibt es keine Instanz mehr, die uns helfen kann oder will. Wir bitten
Sie bei der Findung einer Lösung unseres Problems um Hilfe. Des
Weiteren bitten wir Sie, bei der nächsten Gelegenheit bei einem
Treffen mit den politischen Vertretern unseres Landes Serbien und
Montenegro dieses Thema anzusprechen.
Wir sind der Meinung, dass jeder das Recht haben sollte, seine
Angehörigen und Freunde zu besuchen, und dass es höchste Zeit ist,
unser Problem zu lösen.
In der Hoffnung das Sie uns beim Finden einer Lösung für unser Problem
helfen,
verbleibt mit freundlichen Grüßen
eine Gruppe von Auslandsserben.
Die Gruppe unterhält die Seite
www.dijaspora-vojna-obaveza.info
und hat Mitglieder in Österreich, Kanada, Zypern, Frankreich,
Deutschland, Niederlande, Ungarn, Italien, Slowenien, Spanien, Schweiz,
Schweden, Großbritannien, Vereinigten Staaten von Amerika und
Venezuela.
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